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Die Rettungsgasse kann auch Ihr Leben retten!

Staus und Vollsperrungen gehören leider zum Alltag auf deutschen Autobahnen. In solchen Situationen kann die richtige Bildung einer Rettungsgasse entscheidend sein, um Menschenleben zu retten.

Merke: Sobald der Verkehr ins Stocken gerät, muss eine Rettungsgasse gebildet werden – nicht erst, wenn Einsatzfahrzeuge sichtbar sind.

Warum ist die Rettungsgasse so wichtig?

Die Rettungsgasse ermöglicht Einsatzfahrzeugen von Feuerwehr, Rettungsdienst, Polizei, Technischem Hilfswerk und weiteren Hilfsorganisationen eine schnelle Anfahrt zur Unfallstelle.

Jede Verzögerung kann wertvolle Zeit kosten. Über die freie Gasse gelangen die Einsatzkräfte schnell zum Einsatzort, um Verletzte zu versorgen, Menschen zu retten oder Brände zu bekämpfen.

Gleichzeitig profitieren alle Verkehrsteilnehmer von einer funktionierenden Rettungsgasse. Je schneller die Einsatzkräfte arbeiten können, desto früher können Sperrungen aufgehoben und Staus beseitigt werden.

Die Rettungsgasse sollte bereits beim Heranfahren an einen Stau gebildet werden. Leider geschieht dies häufig erst, wenn Einsatzfahrzeuge mit Blaulicht und Martinshorn sichtbar werden.

Eine einmal gebildete Rettungsgasse darf nicht wieder geschlossen werden. Oft folgen mehrere Einsatzfahrzeuge oder weitere Hilfsorganisationen, die ebenfalls schnell zur Einsatzstelle gelangen müssen.

Der Seitenstreifen ist kein Ersatz für eine Rettungsgasse. Er kann durch Pannenfahrzeuge, Baustellen oder andere Hindernisse blockiert sein und muss grundsätzlich freigehalten werden.

So bilden Sie die Rettungsgasse richtig

  • Bereits bei stockendem Verkehr eine Rettungsgasse bilden.
  • Bei zwei Fahrstreifen zwischen dem linken und rechten Fahrstreifen Platz schaffen.
  • Bei drei oder mehr Fahrstreifen die Rettungsgasse zwischen dem linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen bilden.
  • Die Rettungsgasse bis zur vollständigen Auflösung des Staus freihalten.
  • Im Fahrzeug bleiben und Verkehrsdurchsagen verfolgen.

Gesetzliche Regelung

„Stockt der Verkehr auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung, müssen Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen eine freie Gasse bilden.“

Die Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse ist in der Straßenverkehrsordnung geregelt. Wer keine Rettungsgasse bildet oder diese blockiert, muss mit empfindlichen Bußgeldern und weiteren Sanktionen rechnen.

Jede Sekunde zählt

Eine korrekt gebildete Rettungsgasse kann den entscheidenden Zeitvorteil für die Rettung von Menschenleben bringen. Helfen Sie mit und schaffen Sie Platz für die Einsatzkräfte.

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04420 Markranstädt

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